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Protokoll zur Versammlung der Gläubiger von Schuldverschreibungen

Berlin, den 21. Oktober 2002

Geschäftszeichen: 101 IN 2398/02

Gegenwärtig:

Justizamtfrau Dielmann
als Rechtspflegerin

Justizangestellte Sarnow
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen

der BkmU Bank AG,
Torstraße 6-8, 10119 Berlin,
gesetzlich vertreten durch Gudrun Dreßel, Joachim Winkler, Werner Hellmund und Ronald Merten erschien nach Aufruf im heutigen Termin zur besonderen Gläubigerversammlung

1. der Verwalter Herr Rechtsanwalt Hartwig Albers
2. für die Inhaber von Schuldverschreibungen der BkmU Bank AG, die eine Hinterlegungsquittung des Notars Block oder eine Depotbescheinigung vorgelegt haben, mit einem Kapital von

  € 19.220.612,36

s. Anwesenheitsliste, die gemäß § 8 des SchVG ausgelegt wurde.

N i e d e r s c h r i f t

über eine nichtöffentliche Versammlung der Gläubiger von Schuldverschreibungen ausgegeben von der BkmU Bank AG.

Vorbemerkung

Über das Vermögen der BkmU Bank AG ist am 31. August 2002 unter dem Aktenzeichen 101 IN 2398/02 mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg – Insolvenzgericht-das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Hartwig Albers, Rankestraße 5-6, 10789 Berlin, bestellt.

Die BkmU Bank AG hat bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Inhaber-Schuldverschreibungen ausgegeben im Gesamtnennbetrag von

  € 24.557.949,60

Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Insolvenzgericht -101 IN 2398/02 – vom 25.09.2002 ist eine Versammlung von Inhabern der von der BkmU Bank AG ausgegebenen Inhaber-Schuldverschreibungen einberufen worden. Der Beschluss erfolgte gemäß § 18 Abs. 2 des "Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen" (SchVG) vom 04.12.1899.

Die heutige Versammlung wurde form- und fristgerecht durch zweimalige Bekanntmachung gemäß § 6 SchVG im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Belegexemplare liegen dem Gericht vor. Bl. 455 u. 461 d. A.)

Die Bekanntmachung in diesen erfolgte mit den Tagesordnungspunkten:

1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der diversen Gattungen von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden.

2. Beschlussfassung über folgende Anträge:

  a) Die Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen, § 14 Abs. II SchVG.
  b) Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im Insolvenzverfahren ausschließlich wahrzunehmen.

3. Regelung der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters dem Grunde und ggf. der Höhe nach.

Gemäß § 18 Abs. 2 SchVG übernahm Frau Rechtspflegerin Dielmann als Vertreterin des Insolvenzgerichtes die Leitung der Versammlung und eröffnete diese um 12.00 Uhr. Sie begrüßte die erschienenen Inhaber der Schuldverschreibungen und deren Vertreter und erläuterte den Zweck der  Versammlung. Danach gab der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Hartwig Albers einen kurzen Bericht zum Sachstand und beantwortete Fragen aus der Versammlung.

Es wurde beantragt, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Weise zu ändern, dass zuerst über Punkt 3 abgestimmt wird. Der Antrag wurde mit Summenmehrheit abgewiesen.

Als möglicher Vertreter stellten sich Herr Rechtsanwalt Fissenwerth und Herr Rechtsanwalt Fischer vor und beantworteten die aus der Versammlung an sie gerichteten Fragen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass abgestimmt werde nach § 10 SchVG mit der Mehrheit, soweit erforderlich einer qualifizierten Mehrheit, der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit werde nach den Beträgen der Schuldverschreibungen errechnet.
Abgestimmt werde mittels ausgegebener Stimmkarte.
Das von der Vorsitzenden unterzeichnete Anwesenheitsverzeichnis lag vor der ersten Abstimmung zur Einsicht aus und wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Danach war zunächst ein Gesamtkapital von € 19.220.612,36 vertreten.

Die Vorsitzende stellte den Antrag zur Abstimmung, dass Herr Rechtsanwalt Reinfrid Fischer, Schlüterstraße 38, 10629 Berlin als gemeinsamer Vertreter gewählt werden solle. Sie rief hierüber zur Abstimmung auf. Die Stimmkarten wurden eingesammelt und ausgezählt.
Die Auszählung ergab:

für Herrn Rechtsanwalt Fischer 145 Ja-Stimmen mit einem Kapital von €16.151.065,94 (= 84,03 % der Stimmberechtigten)
Die Vorsitzende verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass damit Herr Rechtsanwalt Fischer als Vertreter gewählt ist. Es entfernten sich Gläubiger mit Schuldverschreibungen in Höhe von €332.064,60.
Die Vorsitzende stellte sodann den Antrag zu Ziff. 2a und b der Tagesordnung zur Abstimmung und rief hierüber zur Abstimmung auf.
Die Stimmkarten wurden eingesammelt und ausgezählt.
Die Auszählung ergab:

137 Ja-Stimmen mit einem Kapital von €15.278.354,68 (= 80,89 %)

Die Vorsitzende verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass damit der Antrag angenommen ist.

Sodann wurde die Regelung der Vergütungsansprüche des Vertreters nach Grund und Höhe erörtert.

Hierzu unterbreitete die Vorsitzende den Vorschlag, dass dem gemeinsamen Vertreter eine Vergütung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zugebilligt werden möge.

Es entfernten sich Gläubiger mit Schuldverschreibungen in Höhe von € 181.948,53. Die Vorsitzende stellte diesen Vorschlag als Antrag zu Ziff. 3 der Tagesordnung zur Abstimmung und rief hierüber zur Abstimmung auf. Die Stimmkarten wurden eingesammelt und ausgezählt. Die Auszählung ergab:

91 Ja-Stimmen mit einem Kapital, von € 14.755.675,33 (= 78,88 %)

Die Vorsitzende verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass damit der Antrag angenommen ist.

Nachdem niemand mehr das Wort wünschte, erklärte die Vorsitzende die Versammlung um 14.25 Uhrfür geschlossen und verabschiedete die Erschienenen.


Dielmann Sarnow

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