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Gläubigerinformation zum Status des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BkmU Bank AG

Stand 21.11.2014

Abschluss des Insolvenzverfahrens / Quote auf Insolvenzforderungen

Verlässliche Angaben über die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens sind nach wie vor nicht möglich. Zwar dauert das Verfahren bereits gut zwölf Jahre. Es wird aber nach dem aktuellen Stand noch einige weitere Jahre in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür sind neben anderen aufwendigen Abwicklungsvorgängen im Wesentlichen die mit bedeutenden Streitwerten anhängigen Gerichtsverfahren, auf deren Dauer der Insolvenzverwalter bis zum rechtskräftigen Abschluss keinen Einfluss hat. 

Abschlagszahlung auf die Insolvenzquote

Eine Abschlagszahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote konnte der Insolvenzverwalter in Höhe von 10% der festgestellten Forderungen nach umfangreichen Vorarbeiten im November 2014 auskehren.

Zu diesem Zweck waren Ende April 2014 die 7.112 Gläubiger mit zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen angeschrieben und um Mitteilung einer aktuellen IBAN-Bankverbindung gebeten worden. Lediglich 2.877 Gläubiger nutzten für die erbetene Mitteilung die eingerichtete online-Möglichkeit. Weitere etwa 1.750 Gläubiger teilten Ihre Bankverbindungen auf anderen Wegen mit. Dabei waren bei ca. 500 Antworten von Gläubigern Rückfragen bzw. Nachbearbeitungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Bankdaten oder fehlender Nachweise von Vollmachten für benannte Vertreter und wegen einer Reihe von Erbangelegenheiten erforderlich. Von etwa 2.500 Gläubigern ging dem Insolvenzverwalter bisher keine Antwort zu. So konnten im Rahmen der ersten Abschlagzahlung lediglich Ansprüche von rd. 4.540 Gläubigern mit insgesamt ca. EUR 12,5 Mio. bedient werden. Es darf vermutet werden, dass eine Vielzahl von Gläubigern es versäumt hat, dem Insolvenzverwalter in den vergangenen Jahren jeweils Veränderungen Ihrer jeweiligen Wohnanschriften mitzuteilen.

Auch haben die im Verfahren durch Herrn Rechtsanwalt Reinfrid Fischer vertretenen Forderungen der 979 Gläubiger mit möglichen Ansprüchen gegen die Masse aus Inhaberschuldverschreibungen der früheren BkmU Bank AG an der Abschlagszahlung noch nicht teilnehmen können, da die Prüfung der Ansprüche andauert. Auf Grund der Vielzahl von Betroffenen ist eine separate Erledigung bis etwa zur Mitte des Jahres 2015 beabsichtigt.

Ansprüche von angeschriebenen Gläubigern, die an der erfolgten Abschlagzahlung noch nicht teilgenommen haben, gehen nicht verloren. Entsprechende Zahlungen werden nach Vorliegen aller Voraussetzungen zu gegebener Zeit erfolgen können.

Bei Abschlagszahlungen nicht berücksichtigte Ansprüche werden jedenfalls spätestens in der Schlusszahlung Berücksichtigung finden.

Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber dem ehemaligen Vorstand und Unternehmen, auf die dieser auch heute noch Einfluss hat

Bekanntlich hat das Kammergericht mit seinem Urteil vom 17.06.2013 Frau Dr. Kück verurteilt, an die Insolvenzmasse der BkmU Bank AG wegen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens einen Betrag von EUR 2,0 Mio. an Schadenersatz zu zahlen. Dieser Schadenersatz, aus Kostengründen zuletzt nur in dieser Höhe gerichtlich geltend gemacht, ist lediglich ein Bruchteil eines gegenüber Frau Dr. Kück in Höhe von rd. EUR 13 Mio. bestehenden Schadenersatzanspruchs. In dieser Höhe sind Gelder von der BkmU Bank AG pflichtwidrig an ein seit längerem ebenfalls insolventes Wertpapierhandelshaus zur Anlage transferiert worden und dort verschwunden.

Die begonnene Vollstreckung des Urteils in das Privatvermögen von Frau Dr. Kück hatte das Amtsgericht Schöneberg allerdings einstweilen eingestellt, weil Frau Dr. Kück einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt hat. Das Insolvenzverfahren wurde inzwischen vom Amtsgericht Charlottenburg als Regelinsolvenzverfahren eröffnet.

Nach der für die Masse erfolgreichen Erledigung eines Schiedsverfahrens gegen die Ökonom Wirtschaftsberatungs- und Studiengesellschaft mbH (Ökonom) schweben gegen die Ökonom noch zwei weitere Verfahren mittlerweile vor dem Bundesgerichtshof.

Das bisher schon vor den ordentlichen Gerichten betriebene Verfahren gegen die bgb Beteiligungsgesellschaft Berlin AG auf Rückzahlung von ca. EUR 2,5 Mio. war kraft Gesetzes wegen Insolvenzeröffnung unterbrochen. Es wird nach Wiederaufnahme nunmehr einvernehmlich beendet, da eine nennenswerte Haftungsmasse bei der Beteiligungsgesellschaft nicht vorhanden ist.

Andere wesentliche Gerichtsverfahren

Ein im August 2004 eingeleiteter Anfechtungsprozess gegen ein ehemaliges Refinanzierungs-Institut der Insolvenzschuldnerin mit einem Streitwert in niedriger bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe schwebt seit Ende des Jahres 2010 vor der Berufungsinstanz. Für die Masse werden gute Chancen gesehen. Eine Terminierung der mündlichen Verhandlung steht nach mehreren Terminverschiebungen durch das Gericht derzeit noch aus.

Künftige Entwicklungen

Zu künftigen Entwicklungen, die das Insolvenzverfahren wesentlich beeinflussen, erfolgen jeweils weitere Gläubigerinformationen. Daher wird darum gebeten, von zwischenzeitlichen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen.
 

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