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Gläubigerinformation zum Status des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BkmU Bank AG

Stand 15.12.2020

Abschluss des Insolvenzverfahrens / Quote auf Insolvenzforderungen

Verlässliche Angaben über die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens sind nach wie vor nicht möglich. Zwar dauert das Verfahren nunmehr bereits gut achtzehn Jahre, es wird aber auch nach dem aktuellen Stand noch einige weitere Jahre in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür sind neben anderen aufwendigen Abwicklungsvorgängen, auch im Zusammenhang mit den von der Bank ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen, weiterhin im Wesentlichen die mit bedeutenden Streitwerten anhängigen Gerichtsverfahren, auf deren Dauer der Insolvenz­verwalter bis zum rechtskräftigen Abschluss keinen Einfluss hat.

Abschlagszahlung auf die Insolvenzquote

Nach einer in 2014 in Höhe von 10% der festgestellten Forderungen avisierten 1. Abschlags­zahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote, konnte gemäß der Ankündigung vom Dezember 2018 auch eine 2. derartige Abschlagszahlung ebenfalls in Höhe von 10% der festgestellten Forderungen beginnend ab Februar 2019 erfolgen. Insgesamt wurden bisher Zahlungen mit einem Volumen von rd. EUR 34,277 Mio. an 5635 Gläubiger geleistet.

Dabei fanden auch nachträglich festgestellte Forderungen Berücksichtigung.

 

Weitere noch 1.453 Gläubiger haben allerdings auch nach wiederholter Erinnerung auf die Anschreiben des Insolvenzverwalters nicht geantwortet, so dass von diesen Gläubigern die für die Abschlagszahlungen erbetenen Bankverbindungen in dem erforderlichen IBAN-Format nicht vorliegen. Ein Großteil dieser Gläubiger hat vermutlich versäumt, ihre jeweils aktuelle Wohnanschrift der Bank / dem Verwalter mitzuteilen, so dass auch Erinnerungsschreiben die jeweiligen Gläubiger nicht erreichen.

Gläubiger mit festgestellten Forderungen oder gegebenenfalls auch deren berechtigte Erben, die die bisherigen Abschlagszahlungen wegen fehlender Kontoverbindung nicht erhalten haben und die auch künftige aus dem gleichen Grunde nicht erhalten werden, müssen jedoch nicht befürchten auszufallen. Diese Zahlungen werden nach Vorliegen aller Voraussetzungen zu gegebener Zeit nachgeholt.

Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber dem ehemaligen Vorstand

Bekanntlich hat das Kammergericht mit seinem Urteil vom 17.06.2013 Frau Dr. Kück verurteilt, an die Insolvenzmasse der BkmU Bank AG wegen rechtswidrigen und schuld­haften Verhaltens einen Betrag von EUR 2,0 Mio. an Schadenersatz zu zahlen. Dieser Schadenersatz, letztlich aus Kostengründen nur in dieser Höhe gerichtlich geltend gemacht, ist lediglich ein Bruchteil eines gegenüber Frau Dr. Kück in Höhe von rd. EUR 13 Mio. bestehenden Schadenersatzanspruchs. In dieser Höhe sind Gelder während ihrer Vorstandszeit von der BkmU Bank AG pflichtwidrig an ein seit längerem ebenfalls insolventes Wert­papierhandelshaus zur Anlage transferiert worden und dort verschwunden.

Eine Vollstreckung dieses Urteils in das Privatvermögen von Frau Dr. Kück wurde jedoch dadurch unmöglich, dass Frau Dr. Kück einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in ihr eigenes Vermögen gestellt hatte, das vom Amtsgericht Charlottenburg als Regelinsol­venzverfahren durchgeführt worden ist und ungeachtet des Widerspruchs des Verwalters zu einem amtsgerichtlich bestätigten Insolvenzplan geführt hat. Eine sofortige Beschwerde gegen diese amtsgerichtliche Entscheidung wurde vom Landgericht Berlin durch Beschluss vom 06.12.2018 wegen angeblich unzureichender Glaubhaftmachungen als unzulässig ver­worfen. Nach diesem Insolvenzplan hat sich das eingangs genannte Urteil des Kammer­gerichts zugunsten der Masse mit nicht einmal 1% der Urteilssumme (inklusive Prozeßzinsen) ausgewirkt. Dies hinzunehmen war der Verwalter im Sinne der Gläubiger nicht bereit, so dass er kein Rechtsmittel gescheut hat, um diesen Insolvenzplan noch zu Fall zu bringen. Dies ist nicht gelungen. Der Insolvenzplan ist rechtkräftig.

Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.12.2020 aufgehoben. Das Zusammenwirken einzelner ihrer Gläubiger hat letztendlich für Frau Dr. Kück zum Erfolg geführt, was sich jedoch zulasten aller Gläubiger der BkmU Bank auswirkt.

Wesentliche Gerichtsverfahren

Ein im August 2004 eingeleiteter Anfechtungsprozess gegen ein ehemaliges Refinanzierungs-Institut der Insolvenzschuldnerin mit einem Streitwert in niedriger bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe schwebt seit September 2020 nunmehr vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Berufungsinstanz hatte, nachdem in der Sache geführte Vergleichsgespräche erfolglos geblieben waren, teilweise zu Gunsten des Verwalters geurteilt und eine Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung haben sich beide Parteien mit der Nichtzulassungsbeschwerde gewandt. Die Begründungsfrist hat der BGH bis Februar 2021 verlängert.

 

Künftige Entwicklungen

Zu künftigen Entwicklungen, die das Insolvenzverfahren wesentlich beeinflussen, erfolgen jeweils weitere Gläubigerinformationen. Daher wird darum gebeten, von zwischenzeitlichen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen.

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