Gläubigerinformation zum Status des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
BkmU Bank
Stand 07.06.2011
Abschluß des Insolvenzverfahrens / Quote auf Insolvenzforderungen.
Verlässliche Angaben über die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens sind nach wie vor und voraussichtlich auch im Laufe der nächsten Jahre noch nicht möglich. Bankeninsolvenzen dauern erfahrungsgemäß mindestens 10 Jahre.
Das Gleiche gilt nach wie vor auch für Aussagen über die Höhe einer Insolvenzquote auf die Forderungen der Insolvenzgläubiger.
Absehbar keine Abschlagszahlung auf die Insolvenzquote.
Eine Abschlagszahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote kommt trotz erneut angewachsener frei verfügbarer Masse mit Rücksicht auf die hohe Zahl der Insolvenzgläubiger – gerundet etwa 10.000 – aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht in Betracht. Die Vorbereitung und Durchführung von derart vielen Abschlagszahlungen auch kleinerer Beträge sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die zulasten der Insolvenzgläubiger zu einer unnötigen Schmälerung der Masse führen würden.
Diese Entscheidung wurde mit dem Gläubigerausschuss im Einzelnen abgestimmt und dem Insolvenzgericht begründet vorgetragen.
Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber dem ehemaligen Vorstand und Unternehmen,
auf die dieser noch heute Einfluß hat.
Die bereits im Laufe des Jahres 2002 eingeleitete klageweise Durchsetzung dieser Ansprüche kann inzwischen – bis auf Ansprüche in mehrfacher Millionenhöhe gegen die Ökonom Wirtschaftsberatungs- und Studiengesellschaft – auf der Basis von im März 2009 möglich
gewordenen gerichtlichen Vergleichen vor den ordentlichen Gerichten erfolgen. Dies gilt insbesondere für das mittlerweile vor dem Kammergericht schwebende Schadenersatzverfahren gegen die ehemalige Vorstandsvorsitzende.
Das bisher schon vor den ordentlichen Gerichten betriebene Verfahren gegen die bgb Beteiligungsgesellschaft Berlin AG auf Rückzahlung von ca. EUR 2,5 Mio. ist kraft Gesetzes unterbrochen, da über das Vermögen dieser Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die Forderung ist beim Insolvenzverwalter angemeldet. Vor Aufnahme des Verfahrens bleibt zunächst abzuwarten, ob mit einer Quote gerechnet werden kann.
Andere wesentliche Gerichtsverfahren
Ein im August 2004 eingeleiteter Anfechtungsprozess gegen ein ehemaliges Refinanzierungs-Institut der Insolvenzschuldnerin mit einem Streitwert in niedriger zweistelliger Millionenhöhe schwebt seit Ende letzten Jahres vor der Berufungsinstanz. Für die Masse werden gute Chancen gesehen.
Künftige Entwicklungen.
Zu künftigen Entwicklungen, die das Insolvenzverfahren wesentlich beeinflussen, erfolgen jeweils weitere Gläubigerinformationen. Von zwischenzeitlichen Anfragen zum Stand des Insolvenzverfahrens wird gebeten abzusehen.
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